Unsere Termine werden nur noch in den Proben bekannt gegeben.

§ 1 Verein und Name

 

Am 01.02.1953 wurde der Spielmannszug unter der Schirmherrschaft der IG Bergbau gegründet und führt den Namen Spielmannszug Glück Auf. 1969 trat der Spielmannszug geschlossen in die Feuerwehr Essen ein und führt seither den Namen Spielmannszug Glück Auf Feuerwehr Essen. Der Sitz des Vereins ist Essen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Auf der Mitgliederversammlung vom 20.03.2016 wurde beschlossen, den Verein ins Vereinsregister eintragen zu lassen. Mit Eintragung ins Vereinsregister trägt der Verein den Namen:

 

Spielmannszug “Glück Auf“ Feuerwehr Essen e. V.

 

 § 2 Zweck und Mittel

 

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Bei Bedarf und unter der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haushaltslage des Vereins kann der Vorstand beschließen, dass Vereins- und Organämter auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung gemäß § 3Nr. 26a EStG ausgeübt werden. Die Entscheidung über eine entgeltliche Tätigkeit trifft der Vorstand. Dies gilt auch für Beginn, Inhalt und Beendigung des Vertrags.

 

Amtsträger, Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins haben für Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind, einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB.

 

Der Verein bezweckt nach den Grundsätzen der Freiwilligkeit und Solidarität ausschließlich und unmittelbar die Pflege der Kunst und Kultur.

Dies beinhaltet die Musik mit Instrumenten, die Förderung des Gemeinschaftssinnes und die Bildung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, insbesondere deren Förderung zur Kunst und heimatlichen Kultur.

 

Er ist auf demokratischer Grundlage aufgebaut und rassisch, politisch und konfessionell neutral.

 

 § 3 Geschäftsjahr

 

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 4 Mitgliedschaft

 

Der Verein hat:

 

  1. Mitglieder (aktive Musiker)
  2. fördernde Mitglieder
  3. Ehrenmitglieder
  4. jugendliche Mitglieder bis 18 Jahre

 

Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich an den Vorstand zu richten, der über die Aufnahme entscheidet. Über Anträge minderjähriger Mitglieder wird nur entschieden, wenn die Anmeldung vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet ist. Ehrenmitglieder werden vom Vorstand vorgeschlagen und über deren Aufnahme auch entschieden.

 

Alle Mitglieder bis auf die Ehrenmitglieder sind verpflichtet ihre finanziellen Pflichten (Aufnahmegebühr und Beiträge) pünktlich zu zahlen. Mit der Aufnahme unterwirft sich jedes Mitglied der Satzung des Vereins und der Verbände dem der Verein angehört.

 

Die Mitgliedschaft erlischt:

 

  • durch Tod
  • durch Austritt, der dem Vorstand schriftlich mitzuteilen ist. Er wird zum Ende des Monats gültig.
  • durch Ausschluss seitens des erweiterten Vorstands
    1. bei Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte
    2. wenn Beiträge für einen Zeitraum von 6 Monaten überfällig sind und ihre Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mahnung erfolgt ist.
    3. wegen vereinsschädigendem Verhalten.

 

Der Ausschluss bedarf einer 2/3 Mehrheit des erweiterten Vorstandes. Mit Ausscheiden aus dem Verein erlöschen alle Ansprüche dem Verein gegenüber.

 

Bei Austritt/Ausschluss hat das Mitglied sämtliche Vereinseigentümer und Uniformen in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Bei nicht Rückgabe können rechtliche Schritte eingeleitet werden.

 

§ 5 Rechte des Mitglieds

 

Jedes Mitglied, fördernde Mitglied und Ehrenmitglied hat das Recht an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen, Anträge zu stellen. Mitglieder, fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder haben das Recht von Vollendung des

  1. Lebensjahres an das aktive Stimmrecht auszuüben.

 

Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine, nicht übertragbare Stimme.

 

Die Mitglieder haben die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge, die in einer Beitragsordnung festgehalten werden können, 1-mal im Jahr bis zur Mitgliederversammlung zu entrichten. Der Vorstand ist ermächtigt Mitgliedern den Beitrag zu ermäßigen oder zu erlassen.

 

Eine Aufnahmegebühr kann vom Vorstand festgesetzt werden.

 

Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

 

Die Vereinskasse wird einmal im Jahr durch die Kassenprüfer überprüft.

 

§ 6 Jugend

 

Die Jugendvertreter des Vereins werden von den Jugendlichen unter 23 Jahren während der Jugendversammlung gewählt und müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Wahlberechtigt sind alle jugendlichen Mitglieder. Für jugendliche Mitglieder unter 10 Jahren wählt ein gesetzlicher Vertreter/Erziehungsberechtigter.

 

Die Jugendversammlung findet alljährlich 1 bis 6 Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung statt.

 

Über jede Jugendversammlung ist eine Niederschrift zu führen, die vom Jugendvertreter und dem protokollführenden Jugendlichen zu unterzeichnen sind.

 

Diese Niederschrift ist dem Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung beizufügen.

 

Die Jugendvertreter haben die Aufgabe, nach Maßgabe der Jugendversammlung die der Jugend zufließenden Mittel zu verwalten, Jugendaktivitäten zu planen und durchzuführen sowie die Wünsche und Vorstellungen der Jugendlichen innerhalb des Vorstandes zu vertreten.

 

Den gesetzlichen Vertretern/Erziehungsberechtigten ist bekannt, dass der Verein und seine Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen außerhalb der regulären Probezeiten und Vereinstermine bei denen die Sorgeberechtigten selbst anwesend sind, keine Aufsichtspflicht übernimmt. Dies gilt nicht, solange die Kinder und Jugendlichen dabei an vom Verein organisierten Aktivitäten teilnehmen.

 

Über die Einnahmen und Ausgaben ist schriftlich Buch zu führen.

 

Eine Jugendordnung kann separat erstellt werden.

 

 § 7 Organe des Vereins

 

  • Die Mitgliederversammlung
  • Der Vorstand

 

 § 8 Aufgaben der Mitgliederversammlung

 

Alljährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, zu der alle Mitglieder vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung schriftlich mit einer Frist von mindestens zwei Wochen einzuladen sind. Anträge zur Mitgliederversammlung müssen spätestens eine Woche vorher beim Vorstand vorliegen und begründet sein. Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Einladung ohne Rücksicht auf der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Versammlungsleiter ist der Vorsitzende.

 

 

Der Mitgliederversammlung obliegt zur Entgegennahme:

 

Bericht des Vorsitzenden

Bericht des musikalischen Leiters

Bericht des Vereinskassierers

Bericht des Kassenprüfers

Bericht des Jugendvertreters

Entlastung des gesamten Vorstandes und der Kassenprüfer

Neuwahlen (alle zwei Jahre)

Wahl des Wahlleiters

Entlassung des Vorstandes durch den Wahlleiter

Wahl der Vorsitzenden, der musikalischen Leiter, der Vereinskassierer, der Schriftführer und der Gerätewarte

Wahl von Kassenprüfern 

 

Die Kassenprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören. Wiederwahl ist zulässig. Mindestens 1 gewählter Kassenprüfer muss die Vereinskasse mindestens 1-mal im Jahr überprüfen. Der Prüfungsvermerk wird dem Kassenbuch in einem separaten Schriftstück beigelegt. Der/die Kassenprüfer informieren den Vorstand unverzüglich, wenn er Unregelmäßigkeiten, gravierende Fehler oder Verstöße gegen die Satzung feststellt.

 

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet innerhalb von 4 Wochen statt, wenn der Vorstand oder mindestens 1/3 aller Mitglieder dies schriftlich unter Angabe der Gründe beantragt. Tagesordnungspunkte einer außerordentlichen Mitgliederversammlung können nur solche sein, die zur Einberufung geführt haben und in der Tagesordnung enthalten sind.

 

Die Mitgliederversammlung beschließt mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Alle Abstimmungen erfolgen offen per Handzeichen. Auf Antrag findet eine geheime Abstimmung statt. Stimmenthaltungen gelten wie nicht abgegebene Stimmen als nicht abgegeben. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters, bei Neuwahlen der Wahlleiter.

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist. Der Protokollführer ist vom Versammlungsleiter zu benennen.

 

 § 9 Zusammensetzung und Aufgaben des Vorstandes

 

Zum Vorstand können nur Mitglieder des Vereins gewählt werden.

Eine Wiederwahl ist zulässig.

 

Der geschäftsführende Vorstand des Vereins besteht aus dem

- 1. Vorsitzenden

- 1. musikalischen Leiter

- 1. Vereinskassierer

- 1. Schriftführer

- 1. Jugendvertreter

- 1. Gerätewart

- Löschgruppenführer der Feuerwehr

 

Diese Vorstandsmitglieder vertreten den Verein im Sinne des § 26 BGB. Je zwei von ihnen sind gemeinsam zeichnungs- und vertretungsberechtigt, von denen eine Person der/die Vorsitzende bzw. der/die Vereinskassierer sein muss.

 

Der Löschgruppenführer wird von der Feuerwehr der Stadt Essen bestimmt und in den Vorstand entsandt. Er wird nicht von der Mitgliederversammlung gewählt. Wird eine Person zum Löschgruppenführer bestimmt, die von der Mitgliederversammlung bereits als Vorstand gewählt wurde, ist sie berechtigt beide Positionen im geschäftsführenden Vorstand wahrzunehmen. Sie hat allerdings nur eine Stimme.

 

Dem erweiterten Vorstand gehören an:

der 2. Vorsitzende, der 2. musikalische Leiter, der 2. Vereinskassierer, der 2. Schriftführer, der 2. Jugendvertreter und der 2. Gerätewart.

Zusätzlich dürfen zum erweiterten Vorstand Beisitzer benannt werden.

 

Die Aufgaben und Vertretungen der einzelnen Vorstandsmitglieder können durch eine Geschäftsordnung geregelt werden.

 

Der Vorstand ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Verwaltung aller Ämter. Der Vorstand ist berechtigt, Personen mit bestimmten Aufgaben zu beauftragen. Sollte sich bei der Vorstandsversammlung einmal Stimmgleichheit ergeben, gibt die Stimme des Vorstandsmitgliedes, dass die Vorstandssitzung leitet den Ausschlag.

 

Über jede Sitzung des Vorstandes ist eine Niederschrift zu führen, die vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.

 

Die Mitglieder des Vorstandes und des erweiterten Vorstandes üben ihre Vorstandstätigkeit ehrenamtlich aus.

 

Scheidet ein Vorstandsmitglied vor dem Ende seiner Amtsperiode aus dem Vorstand aus, können die übrigen Vorstandsmitglieder bis zur Durchführung von Neuwahlen ein Ersatzmitglied berufen.

 

Der Rücktritt vom Vorstandsamt kann nur durch schriftliche Erklärung gegenüber einem anderen Vorstandsmitglied erklärt werden. Wurde der Rücktritt einmal gegenüber dem Verein erklärt ist ein Rücktritt vom Rücktritt ausgeschlossen.

 

 § 10 Haftung

 

Der Verein haftet gegenüber den Mitgliedern nicht für fahrlässig verursachte Schäden, die Mitglieder bei der Ausübung einer Tätigkeit im Rahmen des Vereinszwecks, bei Benutzung von Anlagen oder Einrichtungen des Vereins oder bei Veranstaltungen des Vereins erleiden, soweit diese Schäden nicht durch eine Versicherung des Vereins reguliert werden.

 

Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstands oder ein Handlungsbeauftragter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene, zum Schadenersatz verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt, wenn der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

 

 


§ 11 Datenschutz

 

Der Verein verarbeitet zur Erfüllung der in dieser Satzung definierten Aufgaben und des Zwecks des Vereins personenbezogene Daten und Daten über persönliche und sachbezogene Verhältnisse seiner Mitglieder. Diese Daten werden darüber hinaus gespeichert, übermittelt und verändert.

 

Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der

  • Speicherung
  • Bearbeitung
  • Verarbeitung
  • Übermittlung an Verbände denen der Verein angehört.

ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben und Zwecke des Vereins zu. Eine anderweitige Datenverwendung (beispielsweise Datenverkauf) ist nicht statthaft.

 

Jedes Mitglied hat das Recht auf

  • Auskunft seiner gespeicherten Daten
  • Berichtigung seiner gespeicherten Daten im Falle der Unrichtigkeit

 

Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder weiter der Veröffentlichung von Bildern und Namen in Print- und Telemedien sowie elektronischen Medien zu.

 

 § 12 Satzungsänderungen

 

Satzungsänderungen können nur mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

 

 § 13 Auflösung

 

Die Auflösung des Vereins bedarf eines einstimmigen Beschlusses der Mitgliederversammlung.

Bei Auflösung, bei Entziehung der Rechtsfähigkeit des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt das Vereinsvermögen ausschließlich und unmittelbar an den Landesmusikverband NRW von 1960 e. V. Bocholder Str. 2 in 45355 Essen, zur Förderung der Jugendarbeit.

 

 

Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichtes Essen unter der Registriernummer VR 5991 am 15.07.2019.

Aus der Vereinschronik

Am 1. Februar 1953 wurde der Spielmannszug Glück - Auf Kupferdreh unter der Schirmherrschaft der IG Bergbau gegründet.

Auf Veranlassung des Geschäftsstellenleiters der IG Bergbau, Karl Bergmann, führten die Gewerkschaftskollegen Schamberger und von der Gathen aus den Ortsgruppen Kupferdreh-Mitte, Dilldorf, Hinsbeck und Byfang, mit Franz Hetfeld die Vorgespräche. Spielmannszugführer Franz Hetfeld und einige erfahrene Spielleute begannen daraufhin mit den Proben Der erste öffentliche Auftritt mit 43 Spielleuten in den neuen Bergknappen-uniformen war am 1. Mai 1953 auf dem Burgplatz in Essen.  

  • 1954 wurde Franz Hetfeld zum Ehrenspielmannsführer gewählt. Die Leitung des Spielmannszuges übernahm nun Friedl Strothenke. Im Juni 1954 gewann Glück - Auf Kupferdreh die von der IG Bergbau gestiftete Wanderstandarte. Während der acht darauf folgenden Jahre blieb im Wettstreit um die Standarte der Spielmannszug Glück - Auf Kupferdreh unter elf IG Bergbauzügen Sieger. nach dieser Zeit ging die Standarte in den Besitz des Spielmannzuges Glück - Auf Kupferdreh über

 

  • 1956 Beim Bundesjugendtreffen des DGB in Hannover führte Friedl Strothenke mit dem Spielmannszug Glück - Auf weitere 22 Spielmannszüge in das Niedersachsenstadion.

 

 

  • 1958 Aus Anlass des fünfjährigen Bestehens wurde ein großes Freundschaftstreffen mit 16 Spielmanns- und Fanfarenzügen in Kupferdreh abgehalten.

 

  • 1960 Bei einem Internationalen Spielleutewettstreit in Wesel erspielte Glück - Auf unter 21 Spielmannszügen folgende Preise

 

        Sonderklasse               1. Preis

        B-Klasse                     2. Preis

        Spielmannszugführer    1. Preis

 

 

  • 1962 Im Oktober übernahm Heinz Enning sen. die Leitung als Spielmannszugführer. Unter dessen Leitung wurden in den folgenden Jahren noch viele Preise nach Kupferdreh geholt.

  

  • 1965 wurden die Spielmannszüge der IG Bergbau wegen Einsparungsmaßnahmen aufgelöst. Die Uniformen und ein Teil der Instrumente gingen in den Besitz der Spielmannszüge über.

 

  • 1966 wurde bei einem Wettstreit in Kray der 1. Preis in der Gesamtwertung gewonnen

 

  • 1967 Konzertreise nach Schaffhausen, Stein am Rhein und Gailingen in der Schweiz.

  

  • 1969 trat der Spielmannszug geschlossen in die Feuerwehr Essen ein und führt seither den Namen:

 

 Spielmannszug "Glück Auf" Feuerwehr Essen

 

von da an wurde bei der Übergabe der neuen Feuerwachen Essen-Mitte, Essen - Rüttenscheid, Essen-Kupferdreh und einigem größeren Veranstaltungen der Feuerwehr Essen gespielt.

 

  • 1974 Gewinner des 1. Preises unter Beteiligung von 6 Spielmannszügen und 2 Fanfarenzügen in Kray

 

  • 1975 Übergabe einer neuen Standarte durch die Branddirektion Essen und Beförderungen der Spielleute. Heinz Enning sen. wird Oberspielmannszugführer.

  

  • 1978 Große Feier mit Freundschaftstreffen zum 25jährigen Jubiläum. Heinz Enning sen. legt sein Amt als Oberspielmannszugführer aus gesundheitlichen Gründen nieder. Von jetzt an übernimmt Manfred Wesseler die Führung von "Glück Auf".

  

  • 1979 Gründung der Jugendabteilung des Spielmannszug "Glück Auf" Feuerwehr Essen. Fortan wird im Verein viel Jugendarbeit geleistet.

 

  • 1991 wird Gero Dellmann zum 1. Korpsführer gewählt.

  

  • 1993 im 40 Jubiläumsjahr wird eine Konzertreise nach Österreich, genauer in die Steiermark, in den Erholungsort Wildbad Einöd unternommen.

 

 

  • 1994 Eine neue Ära im Spielmannszug beginnt. Es wird mit der Teilnahme der Spielleute an Lehrgängen des Landesfeuerverband NRW begonnen. Es wird angefangen nach Noten zu spielen und nicht, wie all die Jahre zuvor, nach Zahlenschrift, Gehör und oder Abspielen bei den älteren Spielleuten

 

  • 1995 wegen der riesigen Begeisterung der Spielleute und passiven Mitglieder wird erneut eine Konzertreise nach Wildbad Einöd durchgeführt

Ende des Jahres übernimmt Heinz Enning jun. in Tradition zu seinem Vater die Leitung des Spielmannszug "Glück Auf".

 

  • 2003 Bei der Feier mit großem Freundschaftstreffen zu 50jährigen Bestehen übernimmt nunmehr Oliver Gapp die musikalische Leitung des Spielmannszug "Glück Auf" Feuerwehr Essen und wird zum Spielmannszugführer ernannt. 

  

  • 2004 feiert die Jugend des Spielmannszug ihr 25jähriges Bestehen mit einem Sommerfest für alle aktiven und passiven Mitglieder des Vereins.

  

  • 2006  Wertungsspiel in Castrop - Rauxel: Mit diesem Wertungsspiel in Castrop-Rauxel begann im Spielmannszug "Glück-Auf" Feuerwehr Essen die Neuaufnahme der Teilnahmen an Wertungsspielen und Wettstreite in Nordrhein-Westfalen, später sogar in ganz Deutschland!

 

  • 2008 Wertungsspiel in Heinsberg - Eschweiler: Hier belegte der Spielmannszug mit dem Werk "Pörtingsiepen", welches hier uraufgeführt wurde, einen erfolgreichen ersten Rang in der Unter/Mittelstufe!

 

  • 2009 weitere Teilnahme an Wertungsspielen und 1. Wohltätigkeitskonzert zugunsten des Hunderwasserhauses: Hier haben wir einen Konzertsaal mit 160 Personen gefüllt und Musik aus Rock/Pop, Originalkompositionen und Märsche dargeboten! Ein Highlight für viele Besucher, denn sie rechneten mit Märschen und Polkas!

 

  • 2010 Teilnahme an der 2. Offizielle Offene Landesmeisterschaft der Spielleute: Hier haben wir in der Konzertliga 2 den Platz 14 (75,67 Punkte) mit den Werken "Scotland the Brave" "Airport" und "Pörtingsiepen" unter dem Dirigat von Patrik Wirth belegt!

 Im Juli haben wir bei einem Flötenworkshop von Flutissimo erstmals in der Vereinsgeschichte Konzertflöten ausgetestet!

 

Teilnahme an den 55. Internationale Rasteder Musiktage: Hier haben wir in der Konzertwertung einen erfolgreichen 6. Platz belegt und somit die Bronzemedaille gewonnen!

  

Teilnahme am Projekt zu Essen 2010: "Kein Wasser runterschütten" von Rolf Dennemann: Aktive Teilnahme an der Theateraufführung im Steeler Einkaufszentrum! Hier nahmen viele namhafte Künstler und Akteure bei der Aufführung der Theaterszene teil! Wir spielten "The Phantom of the Opera!"

 

  • 2011 weitere Teilnahme an Wertungsspielen und 2. Wohltätigkeitskonzert zugunsten des Hunderwasserhauses: Hier haben wir einen Konzertsaal mit 200 Personen gefüllt und Musik aus Rock/Pop, Originalkompositionen und Choräle dargeboten! Ein Highlight war das Werk "Unbreakable Force", welches erst kurz vorher von dem Dirigenten Patrik Wirth anlässlich der Japan-Katastrophe komponiert worden ist! Besucher aus ganz NRW besuchten dieses Konzert!

 

 

  • 2012 3. Offizielle Offene Landesmeisterschaft der Spielleute: Hier haben wir in der Konzertliga 2 den Platz 6 (85 Punkte) mit den Werken "A Song for you" und "Caribbean Summer" unter der Leitung von Karl Heinz Wiencko belegt! Mit dieser Punktzahl haben wir uns für die Deutsche Meisterschaft der Spielleute 2013 in Chemnitz qualifiziert!

  

Im Oktober hatten wir unseren ersten Radio-Auftritt im Studio von Radio Essen 102.2: Zitat: "Volles Studio! Der Spielmannszug „Glück Auf“ der freiwilligen Feuerwehr Kupferdreh ist bei uns zu Gast. Die „Kapelle“ hat sich für die deutschen Meisterschaften in Chemnitz (10.-12.05.2013) qualifiziert." Quelle: Radio Essen

 

  • 2013 Im April richteten wir zu unserem 60 ten Jubiläum unser erstes eigenes Wertungsspiel aus: 16  Vereine aus ganz NRW haben hier ihr Können unter Beweis gestellt und in den verschiedenen Klassen um die Prädikate um die Wette musiziert.

  

Mai ....mit einem tollen 12. Platz und 83 Punkten (mit Umstellung auf Konzertflöten) auf der Deutschen Meisterschaft der Spielleute mit den Werken "A Song for you" und "Caribbean Summer" unter dem Dirigat von Karl Heinz Wiencko sowie der Teilnahme am Großen Festumzug durch Chemnitz beim deutschen Musikfest. haben wir ein tolles Wochenende verbracht.

 

 

Am 13.07.2013 haben wir uns mit einem Stand und einer kleinen Gruppe unseres Vereins am Kupferdreher Markt präsentiert.

   

22.09. Bei der ersten Teilnahme an einem Landeswertungsspiel der Feuerwehrmusikzüge in NRW erreichten wir auf Anhieb 85 Punkte und somit eine "Silbermedaille" mit den Werken "A Song for you" und "Caribbean Summer".

  

  • 2014 Am 01.05. haben wir beim Landeswertungsspiel in Soest uns für die Deutsche Meisterschaft 2016 qualifiziert. Unsere Uraufführung 
    "Florian 112 - Bitte kommen!" wurde mit Sage und schreibe 88,7 Punkten bewertet - was uns sehr stolz macht! 
    Gesamtergebnis: 87,5 Punkte und das Prädikat "Sehr Gut"  unser bisher bestes Ergebnis in der Neuzeit.

 

 

11.05. die Umstellung ist fast vollbracht. Ab jetzt sind wir bei Schützenfesten auch in der Besetzung C/B mit Klappenflöten zu hören.

 

  • 2016 bei der Deutschen Meisterschaft in Rastede erreicht der Spielmannszug in der 2ten Liga Spielmannszüge Konzertklasse einen fantastischen 5.Platz. 

 

  • 2018 Bei dem Qualifizierungswertungsspiel des Landesmusikverband in Dorsten qualifiziert sich der Spielmannszug zum 3ten Mal in Folge für die Deutsche Meisterschaft der Spielleute. 

 

Im Zuge des 65. Jubiläum wurde in diesem Jahr das alljährliche Sommer/Grillfest zur Feier mit unseren befreundeten Vereinen umgeplant, während die Vereinsmitglieder im Frühjahr einen Festabend „unter uns“ genießen konnten. 

Darüberhinaus wurde wieder ein erfolgreiches Jubiläumskonzert im Überruhrer Bürgertreff gegeben.

 

  • 2019 Nach seiner langjährigen Tätigkeit als Dirigent und 2ter Korpsführer übernimmt Patrik Wirth nunmehr auch die musikalische Gesamtleitung und wird von der Jahreshauptversammlung am 10.03.2019 zum 1. Korpsführer gewählt. Oliver Gapp geht musikalisch ins 2te Glied und unterstützt den Verein als 1. Vorsitzender und Spielmannszugführer weiter.

Die Postanschrift:

 

Spielmannszug "Glück Auf" Feuerwehr Essen e.V.

Postfach 15 01 10

45241 Essen

 

 Vereinsanschrift:

 

Spielmannszug "Glück Auf" Feuerwehr Essen e. V.

Kupferdreher Str. 82-86

45257 Essen

 

 

E - Mail: info(at)spz-glueckauf.com

 

Eingetragen im Vereinsregister Essen VR 5991

Vertreten durch den Vorstand

 

 

 

 

1. Vorsitzender

2. Vorsitzende

 

Oliver Gapp          Tel. 02 01-5 11 97 77

Marion Ketteltasche

 

 

 

 

1. Vereinskassiererin

2. Vereinskassiererin

 

Tatjana Gapp

Dana Stenzel

 

 

 

 

1. Schriftführerin

2. Schriftführerin

 

Nadine Eultgen

Daniela Rose

 

 

 

 

1. Gerätewart

2. Gerätewartin

 

Kevin Hainold

Melanie Wirth

 

 

 

 

Jugendwarte

 

 

Fabienne Rose

 Janine Baudry

 

 

 

 

1. Korpsführer und musikalischer

 Gesamtleiter

2. Korpsführer

 

 

Patrik Wirth

Oliver Gapp

 

 

 

 

Ehrenkorpsführer

Zugführer der freiwilligen Feuerwehr

 

Manfred Wesseler

Oliver Gapp

 

 

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Auskunftsrecht

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Auszug aus dem Grußwort zum 25. Jubiläum am 26. Mai 1978

 von Karl Bergmann (ehem. Geschäftsstellenleiter der IG Bergbau)

 

 

Nach Beendigung des Krieges und der Zerstörung der Betriebstätten, unserer Wohnungen und der Verkehrsmöglichkeiten begann der Wiederaufbau unserer deutschen Wirtschaft. Nur sehr wenige Teile unserer Stadt wurden von der Zerstörung verschont. Dazu gehörte auch Kupferdreh.

  

 

Hier an der südlichen Ruhr war der Bergbau zu Hause. Überall wurde nach Kohle, unserer Energie, gerufen. Die Schachtanlagen nahmen ihren Betrieb wieder auf. Es wurden Stollen getrieben und Kohle gefördert. Hier lag ja die Kohle fast bis zur Erdoberfläche.

  

Zugleich wurden die deutschen Gewerkschaften wieder aufgebaut und für uns Bergarbeiter die Industriegewerkschaft Bergbau gegründet. Hier in Kupferdreh gab es noch sehr viele alte, treue, mit der Tradition verwachsene Mitarbeiter und Funktionäre Hinzu kam eine neue, junge Generation, die sich hier an der Ruhr und in den schönen Wäldern dieser Gemeinde wohl fühlte. Das Vereinsleben stand in hoher Blüte und wurde mit den Nachbarschaften wie Heisingen, Werden, Velbert und auf der anderen Seite Steele, Überruhr usw. gepflegt. Sie führten alle von der Großstadt entfernt ihr besonderes Eigenleben.

 

Mit Unterstützung unserer Ortsgruppe wurde vor dem 1. Mai 1953 in Kupferdreh ein Spielmannszug gegründet. Ein Korpsleiter stand mit einigen Spielern zur Verfügung und mit weiteren Zugängen von Spielern wurde schon vor dem 1. Mai eine Generalprobe an der Ruhr durchgeführt. Die Begeisterung war groß.

 

Damit war der Anfang getan. ...